Gartenordnung der Kleingartenanlage Heimaterde e.V.

Grundlage:

Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V (BDG) verabschiedete am 16.3.2021 nachfolgendes Positionspapier
zum Gärtnern im Einklang mit Natur und Umwelt im 21.Jahrhundert:

Die Aufgabe einer vorsorgenden und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Umweltpolitik ist es, die Funktions- und
Leistungsfähigkeit der Ressourcen Boden, Wasser und Luft in vollem Umfang zu erhalten und nach Möglichkeit zu steigern.
Diese Aufgabe betrifft jeden und kann nicht mit dem Hinweis auf globale Anforderungen und Anstrengungen aufgeschoben
werden. Die Sorge für eine intakte Umwelt kann jeder für den unmittelbaren Bereich der eigenen Verantwortung
übernehmen, sie beginnt im direkten Umfeld.

Das bedeutet auf Kleingärten bezogen im Wesentlichen:

Wiederherstellung, Erhaltung und Steigerung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit durch geeignete Kulturmaßnahmen,
schonende, zielgerichtete Bodenbearbeitung und -nutzung (Bodenschutz),Konsequenter Verzicht auf synthetische Düngemittel
(Mineraldünger),
Anbau gesunder, widerstandsfähiger Pflanzen ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln,
Anbau eines vielfältigen Artenspektrums mit einem hohen Anteil heimischer, regionaltypischer Pflanzen und solcher,
die als Nähr- und Nektarquelle dienen, Erzeugung gesunder Nahrungspflanzen in Bioqualität für den eigenen Verbrauch,
Gartenordnung der Kleingartenanlage Heimaterde Förderung und Mehrung der Artenvielfalt der Pflanzen- und
Tierwelt (Naturschutz) im Garten, Verzicht auf genmanipulierte Pflanzen, Mikroorganismen sowie deren Erzeugnisse und
verstärkter Anbau alter Kulturpflanzenarten und -sorten, Verwendung schadstoffarmer Rohstoffe und Wiederherstellung eines
weitgehend geschlossenen Stoffkreislaufs (Kompostierung, Mulchen, Gründüngung), Vermeidung von Grundwasser-,
Gewässer- und Bodenbelastungen durch Verzicht auf stark nitrat- und phosphathaltige Düngemittel sowie Pflanzenschutzmittel.

• Gestaltung und Ausstattung der Kleingartenanlagen mit vielfältigen Strukturen wie Hecken, Büsche, Zäune, Totholz,
   Gehölzgruppen oder Solitärbäume unter Berücksichtigung der Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes zur Förderung
   der Biodiversität.

• Berücksichtigung der im Bundeskleingartengesetz verankerten Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der
   Landschaftspflege 
bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens.

Zur Umsetzung dieses Positionspapiers wird nachfolgende Gartenordnung von der Mitgliederversammlung der KGA Heimaterde verabschiedet:

1. Diese Gartenordnung ersetzt keinen der Paragraphen der Gartenordnung des Bezirksverbandes, des Unterpachtvertrages oder
    der gesetzlichen Regelungen, 
sondern platziert die ganz eigenen Maßnahmen in der Heimaterde in Ergänzung dieser Dokumente
    mitdem Ziel, dass jeder Unterpächter in der Heimaterde 
mit der Einhaltung der Gartenordnung dazu beiträgt, seine
    Kleingartenanlage dauerhaft zu sichern, unsere Gärten widerstandsfähiger gegen Dürren, Stürme 
und Starkregenereignisse
    zu machen, auf das Stadtklima positiv einzuwirken und wertvollen Lebensraum für in Bedrängnis geratene Pflanzen und Tiere
    zu schaffen.

2. Diese Gartenordnung dient der konkreten Aufwertung der KGA Heimaterde nach außen, da sie sich selbst durch nachfolgende
    konkrete Maßnahmen einen 
Rahmen auferlegt, in welchem alle Mitglieder unseres Vereins für Nachhaltigkeit, Ressourcenschutz
    und Artenvielfalt sorgen. Dies ergibt einen großen Nutzen 
durch uns alle für Natur, Umwelt und Klimaschutz,
    an dem wir uns gern messen lassen werden.

3. Jeder Unterpächter in der Kleingartenanlage Heimaterde leistet mit dieser Gartenordnung seinen Beitrag zum Gärtnern im
    Einklang mit Natur und Umwelt.

4. Nicht erlaubte Bauwerke und Anpflanzungen, die vor dieser gültigen Gartenordnung errichtet oder begonnen wurden,
    müssen spätestens bei Pächterwechsel 
beseitigt werden. Für die Beseitigung ist der abgebende Pächter verantwortlich.
    Nicht erlaubte Bauwerke und Anpflanzungen werden bei einer Wertermittlung
 nicht berücksichtigt. Bauwerke und Anpflanzungen,
    die nach Inkrafttreten dieser Gartenordnung ohne schriftlichen Antrag an den KGA-Vorstand und ohne Genehmigung 

    oder in Abweichung von der Genehmigung errichtet wurden, sind unverzüglich auf Kosten des jeweiligen Pächters zu entfernen.

5. Das Anlegen von Schotter-, Splitt- und Kiesbeeten wird untersagt.

6. Der Kleingarten ist in einem guten Kulturzustand zu haltenund ordnungsgemäß zu bewirtschaften.
    Kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn der Kleingarten zur Gewinnung von Obst,
    Gemüse und sonstigen Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung des Pächters und seiner
    Angehörigen dient. 
Mindestens ein Drittel der Gartenfläche ist dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten.

In diesem Sinne gehören:

    -  zu den Beetflächen: Ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und Erdbeeren, Sommerblumen,

    -  zu den Obstbäumen/Beerensträuchern: Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt,

    -  zu den kleingärtnerischen Sonderflächen: Gewächshäuser, Frühbeete, Kompostanlagen.

7. Invasive Neophyten, sprich nicht einheimische Pflanzen, sind entsprechend der Aktionsliste des Bundes fürNaturschutz,
    die 10 invasive Arten beinhaltet und für den Naturschutz in Deutschland als vorrangig erklärt, in den Kleingärten verboten.

Es sind:

    Nadelkraut, Großer Wassernabel, Wechselblatt-Wasserpest, Großblütiges Heusenkraut, Kents Heusenkraut, Gelbe Scheinkalla,
    Brasilianisches Tausendblatt, Verschiedenblättriges Tausendblatt, Pontischer Rhododendron, Braunrote Schlauchpflanze.

8. Der Anblick des Einzelgartens sollte ebenso wenig beeinträchtigt werden wie der Gesamteindruck der
    Kleingartenanlage. Kompostierungen dürfen nicht am Hauptweg erfolgen. Der Kompost soll dem Boden
    als organische Substanz wieder zugeführt werden.


9. Die Unterpächter sind verpflichtet, die besonderen Anordnungen über den Wasserverbrauch zu beachten,
    falls dies nötig sein wird, und den auf seinen 
Kleingarten umgelegten besonderen Wasseranteil
    (z. B. durch Wasserverlust im Rohrleitungssystem außerhalb des Kleingartens) mitzutragen.


10. Mindestabstände von Gewächsen zu den Parzellen- Einfriedungen betragen für

    - hochstämmige Obstbäume - 1 ,50m

    - Halbstämme und Buschbäume - 1,00m

    - Spindelobst und Spalierobst - 0,50m

    - Sträucher und Hecken - 0,50m (Ausgenommen sind Parzelleneinfriedungen, bei denen Hecken als „grüne Grenze"
      gepflanzt sind.)


11. Die Umsetzung und Einhaltung dieser Gartenordnung wird zusammen mit der kleingärtnerischen Nutzung
      und anderer Vorgaben 
(Heckenhöhe, Sichtschutzwände, Schwarzbauten etc.) nicht nur bei der jährlichen
      Wegebegehung kontrolliert.

12. Verstöße gegen die Gartenordnung werden nach ergebnisloser Fristsetzung schriftlich abgemahnt.

13. Diese Gartenordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.06.2022 in Kraft.
      Zu folgenden Maßnahmen verpflichten wir uns und sie gelten für alle Unterpächter mit sofortiger Wirkung:

     - Verzicht auf Torf, Essig, Kunstdünger, Pestizide

     - Bevorzugte Pflanzung von einheimischen Blumen, Stauden, Gehölzen

     - Keine Neupflanzung von Thuja, Kirschlorbeer, Wacholder

     - Mindestens 3 Obstbäume auf der Parzelle

     - Ersatzpflanzung für jeden auf der Parzelle gefällten Obstbaum mit einem Obstbaum von 1,30m Mindesthöhe.
       Spalierobst als Ersatzpflanzung ist verboten.

     - Wie im Unterpachtvertrag, 59 geregelt, darf eine Baumfällung nicht leichtfertig erfolgen. Jede Fällung eines Obstbaumes /
       sonstigen Laubbaumes 
auf der Parzelle ist deshalb beim Vorstand zu beantragen und erfolgt ausschließlich wegen Krankheit
       des Baumes, die vom Fachmann/Vorstand/ 
Gartenfachberater bestätigt sein muss.
       Nur der Vorstand der KGA Heimaterde darf die Fällung genehmigen. Die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin 
       (Baumschutzverordnung - Baum schVO) vom 11. Januar 1982 (GVBI. S. 250), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.03.2004
       (GVBI. S. 124), bleibt davon unberührt. 
       Nadelbäume sind nur zu fällen, 
wenn diese wegen ihrer Größe keine kleingärtnerische Nutzung mehr zulassen oder krank sind
       oder spätestens bei Pächterwechsel, ansonsten sind sie regelmäßig zu beschneiden,  
um die Wuchshöhe einzudämmen.
       Die BaumschVO vom 11 . 1.82 bleibt hier unberührt.


     - übernimmt ein neuer Unterpächter eine Parzelle mit weniger als 3 Obstbäumen, sind umgehend so viele Obstbäume
       zu pflanzen (Mindesthöhe 1,30m), 
bis mindestens 3 Stück vorhanden sind (Spalierobst ist nicht gestattet).

     - Unterpächter, die mehr als 5 Obstbäume/Laubbäume im Gatten haben, dürfen ohne Genehmigung des Vorstands Bäume
       jeglicher Art entfernen (BaumschVO bleibt unberührt) 
und sind befreit von Ersatzpflanzungen, jedoch 5 Bäume des Altbestands
       müssen stehen bleiben. Bei weiterer Reduzierung des Baumbestands unter 5 Bäume gilt Punkt 14, 6. Strichsatz 

       (d.h. Genehmigung durch Vorstand und Ersatzpflanzung).

     - Im Übrigen bleiben die Festlegungen/ Auflagen in den Wertermittlungsprotokollen bei Parzellenaufgabe (Kündigung)
       hinsichtlich Beseitigung von Bäumen und Büschen 
auf der Parzelle von dieser Gartenordnung unberührt.

     - Anlegen einer Kompostanlage (Dreikammersystem bevorzugt; 2-3qm, Lage Halbschatten

15. Drei der folgenden Maßnahmen sind zusätzlich verpflichtend und sie gelten für alle Unterpächter mit sofortiger Wirkung:

     - Totholzhaufen anlegen: Nur Naturholz/ unbehandeltes Holz, 1-3m³, Sonne-Halbschatten

     - Trockenmauer: 1m x 0,3m x0,3m (LxBxH), Sonne

     - Insektenhotels: 1qm in Summe, Sonne, Öffnung nach Süden

     - Naturteich: 3-10qm, Sonne

     - Trink- und Bademöglichkeit für Vögel und Insekten: Flache Schalen mit Wasser gefüllt

     - Trockenfläche (Sand): 1-3qm, Sonne 

     - Bienenweide, Wildblumen, Wildkräuter: 10qm in Summe, Sonne (gern 50cm breiter Streifen auf dem Weg vor dem Zaun)

     - Wilde Ecke mit Futterpflanzen für Schmetterlingsraupen (z.B. Brennessel) ohne Bewirtschaftung: 3qm, Sonne-Halbschatten

     - Nist- und Schlafkästen für Vögel und Fledermäuse: Min. 4 Stück für verschiedene Arten, da einige Arten
       revierbildend gegenüber gleichartigen sind.


Die Gartenfachberaterinnen bieten entsprechende Veranstaltungen an. Außerdem sind sie und der Vorstand jederzeit für Ihre Beratung bereit.

Kontakt Gartenfachberatung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt Vorstand: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Diese Gartenordnung, Ausgabe 1, wurde auf der Mitgliederversammlung der KGA Heimaterde am 25.6.2022 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft..

Gutes Gelingen uns allen!

Für den Vorstand:
Evelyn Ahne 
1. Vorsitzende