Bewerbung für Kleingarten - Gartenvergabe
Bewerbungen für Ihre Mitgliedschaft im Kleingartenverein Heimaterde e.V. erfolgen nur persönlich am Bewerbertag.
Der nächste Bewerbertag findet am am 25.02.25 und 01.04.25 um 18 Uhr im Pavillon der Heimaterde statt, Breitunger Weg 46 in 12349 Berlin.(Am Vereinshaus)
Sehr geehrte*r Bewerber*in für eine Parzelle in der KGA Heimaterde e.V.!
Ab sofort muss jeder Bewerber für eine Parzelle bei uns seine vollständigen Bewerbungsunterlagen PERSÖNLICH abgeben. Dies tun Sie AUSSCHLIESSLICH an den dafür vorgesehenen Bewerbertag. Das bedeutet, es werden keine Bewerbungen per eMail oder per Vereinsbriefkasten mehr angenommen. Sie werden nicht bearbeitet und landen im Papierkorb.
Sie erscheinen bitte persönlich (auch der mögliche Zweitbewerber) mit folgenden Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerberformulare. Sie finden diese auf der Website des Bezirksverbandes Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. (Infos im Download Bereich).
- Kopie des Personalausweises, Vorder- und Rückseite jeden Bewerbers.
- Bei Reisepass: Kopie des Passes (Personaldaten) inklusive aktueller behördlicher Meldebescheinigung (wegen der Wohnadresse).
- Haben Sie Ihre Unterlagen nicht vollständig dabei, müssen Sie den nächsten Bewerbertermin noch einmal wahrnehmen.
- Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über den nächsten Bewerbertermin, der im Schaukasten am Vereinsplatz aushängen wird.
Ein Einwurf Ihrer Unterlagen in den Vereinsbriefkasten oder das Senden per e-Mail wird nicht angenommen und gilt nicht als Bewerbung.
Bitte beachten Sie das.
- Die Parzellen werden entsprechend der Bewerberummern der Reihe nach vergeben. Es wird Jahre dauern, bis Sie einen Garten bekommen. Rechnen Sie bitte damit.
- Bedenken Sie auch immer, dass Kleingarten sich im VEREIN abspielt und Sie als Vereinsmitglied für die Heimaterde verantwortlich sind. Sie werden Ihre Arbeis- und Unterstützungsbeiträge zum Wohle und für den Erhalt der Kleingartenanlage einbringen müssen.
- Die kleingärtnerische Nutzung von mindestens 1/3 der Fläche ist zwingend. Spielgeräte dürfen nur aufgestellt werden, wenn dennoch 1/3 der Fläche kleingärtnerisch genutzt werden kann. Pools wollen wir nicht, können es leider nicht verbieten. Wir appellieren an Ihre Vernunft hinsichtlich des knappen Wassers überall.
Achtung: Jeder Gartenfreund, der sich in der Heimaterde um eine Parzelle bewirbt, wird mit seiner Unterschrift bestätigen, dass nachfolgende Kriterien für sie/ihn als bindend gelten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch den Vorstand kontrolliert:
- Die Gartenordnung der Heimaterde und des Unterpachtvertrages sind einzuhalten.
- Flächenversiegelung (Gehwegplatten, Terrasse, etc.) von mehr als 6% der unbebauten Fläche ist verboten - Baugesetze beachten!
- Terreassengröße (ohne Versiegelung!) maximal 9qm.
- Feste Überdachungen an Terrassen sind verboten - ebenso bei Pavillons. Jede Überdachung muss zum 1.10.jeden Jahres abgenommen werden (z.B. Plane benutzen).
- 1/3 der Parzellenfläche wird für kleingärtnerische Nutzung genutzt. Es werden Beete angelegt und Obst/Gemüse durch möglichst naturnahes gärtnern angebaut und/oder Insektenwiese/Biotop/Teich in die 1/3 Fläche einbezogen.
- Herbizide und Pestizide sind verboten.
- Der Arten- und Biotopschutz, insbesondere der Vogel- und Insektenschutz ist zu fördern.
- Die Rasenfläche ist möglichst klein zu halten/ zu reduzieren und anstelle Rasen sind Büsche und Blumen sowie Obst und Gemüse zu pflanzen.
- Die Pflanzenauswahl soll auch der Ernährung von Insekten, Kleintieren und Vögeln dienen. Bedenken Sie alle 4 Jahreszeiten. In heutigen Zeiten des Klimawandels brauchen auch im Winter unsere natürlichen Mitbewohner unsere Unterstützung.
- Sie schaffen und/oder erhalten Unterschlüpfe für Kleintiere/ Kleinstlebewesen. Sie lassen Abstand zwischen Zaun und Erdboden, damit Igel und Co ungehindert wandern können.
- Sie übernehmen Verantwortung für Natur & Co auf Ihrer Parzelle.
- Die Pflanzung von Bäumen, Büschen und Hecken erfolgt nur im Rahmen der Gartenordnung hinsichtlich der Arten/Sorten sowie der Abstände zur Parzelleneinfriedung.
- Heckenhöhen zum Weg und zu den Nachbarn dürfen maximal 1,25m sein.
- Sichtschutzwände sind nicht zulässig und werden nicht aufgestellt.
- Bei und nach Übernahme der Parzelle fällen Sie keine Bäume ohne vorherige Genehmigung durch den KGA-Vorstand. Dies gilt auch für Obstbäume! Eine Ersatzpflanzung von Obstbäumen durch den Unterpächter ist zwingend.
- Jedes weitere Gebäude auf der Parzelle ist verboten. Dazu zählt auch ein Metall- oder Holzschuppen, ein überdachter Unterstand etc., egal, welche Bauweise und wie groß.