Der Schrankenschlüssel sowie Parkplatzschlüssel sind kostenpflichtig und beim Beisitzer-Kfz während der Sprechstunden abzuholen.
Das Parken auf den KGA-Parkplätzen ist nur mit gültiger Parkplatzplakette, die sichtbar im Auto aufgeklebt sein muss, erlaubt.
Unrechtmäßig geparkte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Näheres zu den Einfahrtszeiten gibt es hier: >KLICK<