Der Schrankenschlüssel sowie Parkplatzschlüssel sind kostenpflichtig und beim Beisitzer-Kfz während der Sprechstunden abzuholen.

Das Parken auf den KGA-Parkplätzen ist nur mit gültiger Parkplatzplakette, die sichtbar im Auto aufgeklebt sein muss, erlaubt.

Unrechtmäßig geparkte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

 

Näheres zu den Einfahrtszeiten gibt es hier:  >KLICK<