Generelles
Bauen, Reparieren, Erneuern (Ersetzen), Sanieren bedeuten immer Baumaßnahmen. Deshalb sind alle sichtbaren (d.h. nicht im Innenraum der Laube) baulichen und kosmetischen Veränderungen auf dem Grundstück generell genehmigungspflichtig/anzeigepflichtig. Die Genehmigung kann teilweise vom KGA-Vorstand erteilt werden, teilweise jedoch ausschließlich durch den Bezirksverband Berlin-Süden (BV) oder durch das Bezirksamt Neukölln (BA). n jedem Fall muss der Bauantrag an den KGA-Vorstand gestellt werden. Dieser reicht ihn dann an den BV oder das BA weiter.
Wegweiser “Bauen in Neuköllner Kleingärten”
Dieser Wegweiser liegt dem Vorstand der KGA vor. Er fasst zusammen, welche Baumaßnahme durch wen (KGA, BV oder BA) genehmigt wird und welche generell verboten ist. Er ist hinsichtlich BAUEN die Arbeitsgrundlage für den Heimaterde - Vorstand. Er kann auf der Web-Seite des BV Berlin-Süden von Ihnen heruntergeladen werden oder im Vereinsbüro der KGA eingesehen werden. Wir werden uns bemühen, für jedes Mitglied ein Exemplar zu bekommen.
Bauanträge
Die meisten Bauanträge sind auf der Webseite des Bezirksverbandes Berlin-Süden / Download-Bereich zu finden. Es müssen ausschließlich diese verwendet werden. Sie sind vom Unterpächter, wie vorgeschrieben, auszufüllen, mit allen Anlagen, wie z.B. einer Skizze der Parzelle incl. eingezeichneter Laube, Maßangaben, Benennung der vorgesehenen Baumaterialangaben etc. zu versehen und beim KGA-Vorstand einzureichen, der sie gegebenenfalls an den Bezirksverband zur Bearbeitung weiterleitet.
- Bauanträge für kleinere Bauvorhaben, wie z.B. Zaun bauen oder Pergola aufstellen, sind formlos mit Zeichnung/Maßen und Materialangabe beim Vorstand eingereicht werden.
Gern steht Ihnen der Beisitzer Bau helfend zur Seite.
Baustopp aussprechen / Rückbau fordern
Der KGA-Vorstand, der Bezirksverband oder das Bezirksamt Neukölln können dem Unterpächter einen Baustopp aussprechen und/oder einen sofortigen Rückbau vom Unterpächter fordern, wenn
- Die Baumaßnahme ohne Baugenehmigung begonnen/durchgeführt wurde.
- Die Baumaßnahme von der genehmigten Zeichnung abweicht.
- Die Baumaßnahme generell nicht konform mit der Baugenehmigung ist (hinsichtlich Baumaße, Baumaterialien, Bauvorhaben etc.)
Wichtigste genehmigungspflichtige Baumaßnahme kurz und knapp (Bestandsschutz nicht enthalten) - bei allen Bauvorhaben bitte den Beisitzer Bau kontaktieren (Liste ist nicht vollständig):
Abwassersammelanlage: |
mind. 3cbm erwünscht, Dibt-Zulassung und Dichtigkeitszertifikat sind zwingend |
Anbau Laube: |
Bis max. Erreichen der Grundfläche 24qm incl. Laube erlaubt mit Genehmigung, sonst ist jeder Anbau verboten |
Austausch/Reparatur Fenster/ Tür: |
Immer nur ohne Veränderung von Größe und Standort erlaubt mit Genehmigung |
Dachneubau: |
Immer nur ohne Veränderung von Form und Maßen/sowie Dachunterkonstruktion erlaubt mit Genehmigung |
Dachsanierung: |
Immer nur ohne Veränderung von Form und Größe/Höhe erlaubt mit Genehmigung |
Dachüberstände: |
Bis zu 80 Zentimetern erlaubt |
Freisitz/ Terrasse |
Grundfläche max. 9qm erlaubt, Eindeckung abnehmbar, erlaubt mit Genehmigung |
Gewächshaus: |
Max. 7qm, max. Höhe 2,20m erlaubt mit Genehmigung |
Humustoilette/ Trockentoilette: |
Nur wenn neben Fäkalien kein anderes häusliches Abwasser anfällt, erlaubt mit Genehmigung; d.h. nur Gartenwasseranschluss erlaubt |
Markise: |
Ohne Vorgaben erlaubt |
Mobile Gerätebox: |
Max. 1,50m breit, 1m tief, 1,30m hoch erlaubt mit Genehmigung |
Neubau Laube: |
Max. 24qm, einfachste Bauweise, max. Firsthöhe 3,50m, erlaubt mit Genehmigung |
Pergola/ Rankgerüst: |
Ohne Vorgaben erlaubt, nicht ans Haus angebaut, erlaubt mit Genehmigung |
Pool: |
Max. Durchmesser 3m, viereckig max. 7qm, nicht inn den Boden einlassen, Poolwasser fachgerecht entsorgen bis 31.10. jeden Jahres |
Spielhaus: |
Grundfläche max. 2,00m, Höhe max. 1,25m, erlaubt mit Genehmigung |
Terrasse: |
Max. 9qm, ungebundene Beläge verwenden, um Boden durchlässig zu halten und Wasser versickern kann (keine Versiegelung), erlaubt mit Genehmigung |
Versiegelung: |
Max. 6% der unbebauten Parzellenfläche (80cm Spritzschutz um Laube und Stall herum zählen nicht mit), erlaubt mit Genehmigung |
Zaun streichen: |
Ökologischer Farbenstrich, erlaubt mit Genehmigung |
Zaun: |
Einfachste Bauweise, max. 1,25m hoch von der Erde, erlaubt mit Genehmigung |
Bauen nicht erlaubt (keine vollständige Liste!):
Brunnen |
Beton jeder Art im Boden, auch als Teichbecken oder Betongrill |
Chemietoilette |
Fassadendämmung |
Fester, dauerhaft überdachter Freisitz |
Freisitz am Haus angebaut |
Geräteschuppen |
Jedes weitere Gebäude über 24qm hinaus (außer vorhandener Stall/ Schuppen) |
Klimaanlage |
Laubenanbauten jeder Art oder Dachgauben |
Neubau ortsfester Heizungsanlagen |
Ortbeton, d.h. Beton, der vor Ort in Verschalungen gegossen wird und dort abbindet |
Ortsfeste Funk- und Fernsehantennen inclusive SAT-Schüsseln |
Ortsfeste Heizungen und Öfen |
Pkw-Stellplatz |
Sichtschutzwände, Mauern, Stacheldraht, Stellwände |
Tiergehege, wie Hühner- oder Kaninchenstall als Gebäude |
Vogelvoliere |
Windgenerator |
Windrad |
Wintergarten |
Parzellenschild
Jeder Garten einer Kleingartenanlage trägt eine eigene Parzellennummer. Sie muss vom Weg aus deutlich erkennbar angebracht sein.