Generelles:
Bauen, Reparieren, Erneuern (Ersetzen), Sanieren bedeuten immer Baumaßnahmen. Deshalb sind alle sichtbaren (d.h. nicht im Innenraum der Laube) baulichen und kosmetischen Veränderungen auf dem Grundstück generell genehmigungspflichtig/anzeigepflichtig. Die Genehmigung kann teilweise vom KGA-Vorstand erteilt werden, teilweise jedoch ausschließlich durch den Bezirksverband Berlin-Süden (BV) oder durch das Bezirksamt Neukölln (BA). n jedem Fall muss der Bauantrag an den KGA-Vorstand gestellt werden. Dieser reicht ihn dann an den BV oder das BA weiter.
Wegweiser “Bauen in Neuköllner Kleingärten”:
Dieser Wegweiser liegt dem Vorstand der KGA vor. Er fasst zusammen, welche Baumaßnahme durch wen (KGA, BV oder BA) genehmigt wird und welche generell verboten ist. Er ist hinsichtlich BAUEN die Arbeitsgrundlage für den Heimaterde - Vorstand. Er kann auf der Web-Seite des BV Berlin-Süden von Ihnen heruntergeladen werden oder im Vereinsbüro der KGA eingesehen werden. Wir werden uns bemühen, für jedes Mitglied ein Exemplar zu bekommen.
Bauanträge:
Die meisten Bauanträge sind auf der Webseite des Bezirksverbandes Berlin-Süden / Download-Bereich zu finden. Es müssen ausschließlich diese verwendet werden. Sie sind vom Unterpächter, wie vorgeschrieben, auszufüllen, mit allen Anlagen, wie z.B. einer Skizze der Parzelle incl. eingezeichneter Laube, Maßangaben, Benennung der vorgesehenen Baumaterialangaben etc. zu versehen und beim KGA-Vorstand einzureichen, der sie gegebenenfalls an den Bezirksverband zur Bearbeitung weiterleitet.
- Bauanträge für kleinere Bauvorhaben, wie z.B. Zaun bauen oder Pergola aufstellen, sind formlos mit Zeichnung/Maßen und Materialangabe beim Vorstand eingereicht werden.
Gern steht Ihnen der Beisitzer Bau helfend zur Seite.
Wichtigste genehmigungspflichtige Baumaßnahme kurz und knapp (Bestandsschutz nicht enthalten),
bei allen Bauvorhaben bitte den Beisitzer Bau kontaktieren (Liste ist nicht vollständig):
Abwassersammelanlage: mind. 3cbm erwünscht, Dibt-Zulassung und Dichtigkeitszertifikat sind zwingend
Anbau Laube: Bis max. Erreichen der Grundfläche 24qm incl. Laube erlaubt mit Genehmigung, sonst ist jeder Anbau verboten
Austausch/Reparatur Fenster/ Tür: Immer nur ohne Veränderung von Größe und Standort erlaubt mit Genehmigung
Dachneubau: Immer nur ohne Veränderung von Form und Maßen/sowie Dachunterkonstruktion erlaubt mit Genehmigung
Dachsanierung: Immer nur ohne Veränderung von Form und Größe/Höhe erlaubt mit Genehmigung
Dachüberstände: Bis zu 80 Zentimetern erlaubt
Gewächshaus: Max. 7qm, max. Höhe 2,20m erlaubt mit Genehmigung
Markise: Ohne Vorgaben erlaubt
Mobile Gerätebox: Max. 1,50m breit, 1m tief, 1,30m hoch erlaubt mit Genehmigung
Neubau Laube: Max. 24qm, einfachste Bauweise, max. Firsthöhe 3,50m, erlaubt mit Genehmigung
Pergola/ Rankgerüst: Ohne Vorgaben erlaubt, nicht ans Haus angebaut, erlaubt mit Genehmigung
Pool:Max. Durchmesser 3m, viereckig max. 7qm, nicht inn den Boden einlassen, Poolwasser fachgerecht entsorgen bis 31.10. jeden Jahres
Spielhaus: Grundfläche max. 2,00m, Höhe max. 1,25m, erlaubt mit Genehmigung
Terrasse: Max. 9qm bei Neubau bzw. gemäß der Rückbauvorderung bei Gartenübernahme
Versiegelung :Max. 6% der unbebauten Parzellenfläche (80cm Spritzschutz um Laube und Stall herum zählen nicht mit), erlaubt mit Genehmigung
Zaun streichen: Ökologischer Farbenstrich, erlaubt mit Genehmigung
Zaun: Einfachste Bauweise, max. 1,25m hoch von der Erde, erlaubt mit Genehmigung
Bauen nicht erlaubt (keine vollständige Liste):
Brunnen
Beton als Teichbecken oder Betongrill
Chemietoilette
Fassadendämmung
Fester, dauerhaft überdachter Freisitz
Freisitz am Haus angebaut
Geräteschuppen
Jedes weitere Gebäude über 24qm hinaus (außer vorhandener Stall/ Schuppen)
Klimaanlage
Laubenanbauten jeder Art oder Dachgauben
Neubau ortsfester Heizungsanlagen
Ortbeton, d.h. Beton, der vor Ort in Verschalungen gegossen wird und dort abbindet
Ortsfeste Funk- und Fernsehantennen inclusive SAT-Schüsseln
Ortsfeste Heizungen und Öfen
Pkw-Stellplatz
Sichtschutzwände, Mauern, Stacheldraht, Stellwände
Tiergehege, wie Hühner- oder Kaninchenstall als Gebäude
Vogelvoliere
Windgenerator
Windrad
Wintergarten
Parzellenschild:
Jeder Garten einer Kleingartenanlage trägt eine eigene Parzellennummer. Sie muss vom Weg aus deutlich erkennbar angebracht sein.
