Zu beachten
- Die Gemeinschaftsarbeit findet wieder im Herbst (Oktober und November) statt: Rahmengrün schneiden und Laubfegen. Es sind Pflichtstunden für alle. Wer aus terminlichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht kann, sollte Ersatz schicken (Kind, Enkelkind etc.) oder andere Gartenfreunde helfen hier aus und leisten die Stunden zusätzlich zu ihren eigenen.
- Jeder kann seine Pflichtstunden zu jeder anderen Zeit mit einer anderen Aufgabe ableisten – Sprecht den Vorstand an.
- Die Einfahrt – und Ruhezeiten sind strikt einzuhalten (siehe Fachbereich Kfz und Bauen).
- Gärten werden grundsätzlich über den Vorstand vergeben, nicht über Eigeninitiative des scheidenden Unterpächters.
- Zertifizierte Abwassersammelgruben sind Pflicht, genauso wie das fachgerechte Entsorgen der Fäkalien.
- Die Wegtafeln informieren über aktuelle Änderungen oder kurzfristige Aktionen.
- Es gilt die Gartenordnung der Dauer Kleingartenanlage Heimaterde e.V. sowie des Bezirksverbandes Berlin-Süden.
- Darüber hinaus gelten in der Dauer Kleingartenanlage Heimaterde e.V. die Berliner- und Bundesverordnungen, wie die Baumschutzordung, die Vogelschutzordnung, die Lärmschutzordnung, die Naturschutzordnung, die Bauordnung etc.
- Das Bundeskleingartengesetz ist einzuhalten.
- Die Heckenhöhen betragen 1,25m und sind einzuhalten.
- Bäume auf der Parzelle dürfen nicht gefällt werden. Bei Krankheitsbefall oder Gefahrenlage ist beim Vorstand ein Antrag zur Fällung zu stellen. Der Vorstand entscheidet. Ausnahme sind die Auflagen aus den Abschätzprotokollen bei Pächterwechsel.
- 1/3 der Parzellenfläche ist sichtbar kleingärtnerisch zu nutzen.
- Rücksichtnahme und Toleranz zu Gartennachbarn und allen Gartenfreunden ist Pflicht.