- Parken auf den KGA-Parkplätzen ist nur mit gültiger Parkplatzplakette, die aufgeklebt sichtbar im Auto vorhanden sein muss, erlaubt.
- Sie sind beim Beisitzer Kfz während der Sprechstunden abzuholen.
- Die Parkplatzschlüssel sind kostenpflichtig und ebenfalls beim Beisitzer Kfz abzuholen.
Das Befahren des gesamten KGA-Geländes erfolgt mit Schrittgeschwindigkeit und ist NUR während folgender Ein- und Ausfahrtzeiten erlaubt:
Montag bis Samstag: 07-12.00 Uhr, 15.00-20.00 Uhr,
Feiertag und Sonntag: 07-10.00 Uhr und 17-19.00 Uhr.
- Das Einfahren ist ausschließlich zum Be- und Entladen gestattet, danach muss das Kfz sofort wieder rausfahren, gilt auch für Fachfirmen.
- Die Ruhezeiten sind immer einzuhalten, Befahren ist nicht gestattet.
Unrechtmäßig geparkte Kraftfahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Wiederholter Verstoß gegen die Ein- und Ausfahrtzeiten führt zum Entzug des Schrankenschlüssels.
Von November bis Ende März jeden Jahres ist das Einfahren in die Kleingartenanlage grundsätzlich verboten.