Was genau heißt Kleingärtnerische Nutzung?

Grundsätzlich gilt die sogenannte „Drittel-Regelung“:

Mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche muss kleingärtnerisch genutzt werden. Das heißt dem Anbau von Obst und Gemüse, für Stauden und Beerenbüsche sowie dem Erhalt/ Pflanzen von Obstbäumen dienen. Ein Teich, Biotop, Kompost zählen zum Drittel für kleingärtnerische Nutzung.

Maximal ein Drittel ist für bauliche Anlagen, wie Gebäude, Wege Terrasse, Pergolen usw. vorgesehen.

Maximal ein weiteres Drittel kann für Spielgerät und zur Erholung genutzt werden.

Zur Drittel-Regelung zählen die Bäume und Beerensträucher wie folgt:

  • Baum bis Halbstamm zählt 10m²,
  • bis Viertelstamm/Spindel zählt 5m²
  • je Beerenstrauch zählt 2m²
  • die Beete zählen entsprechend ihrer Größe
  • Naturnahes Gärtnern ist sehr gewünscht, klimafreundlich und wasserschonend
  • Biotop, Teich, Trockenmauern sowie Schmetterlingswiese etc. zählen zur kleingärtnerischen Nutzung.

Hinsichtlich kleingärtnerischer Nutzung ist auszugsweise auch Folgendes auf jeder Parzelle einzuhalten:

  • Flächenversiegelung (Gehwegplatten, Terrasse, etc.) von mehr als 6% der unbebauten Fläche ist verboten - Baugesetze beachten!
  • Herbizide und Pestizide sind verboten.
  • Der Arten- und Biotopschutz, insbesondere der Vogel- und Insektenschutz ist zu fördern.
  • Halten Sie die Rasenfläche möglichst klein, pflanzen Sie Büsche und Blumen anstelle von Rasen. Denken Sie bei der Pflanzenauswahl auch an die Ernährung von Insekten, Kleintieren und Vö Bedenken Sie alle 4 Jahreszeiten. In heutigen Zeiten des Klimawandels brauchen auch im Winter unsere natürlichen Mitbewohner unsere Unterstützung.
    Schaffen oder erhalten Sie Unterschlüpfe. Lassen Sie Abstand zwischen Zaun und Erdboden, damit Igel und Co ungehindert wandern können. Übernehmen auch Sie Verantwortung auf Ihrem kleinen Flecken Erde.
  • Die Pflanzung von Bäumen, Büschen und Hecken erfolgt nur im Rahmen der Gartenordnung der KGA Heimaterde sowie des Bezirksverbandes Berlin -Süden ( Arten, Sorten, Abstände zur Parzelleneinfriedung). 
  • Heckenhöhen zum Weg und zu den Nachbarn dürfen maximal 1,25m sein.
  • Sichtschutzwände sind nicht zulässig.

 

Warum ist Kleingärtnerische Nutzung Pflicht für uns?

  1. Jeder Unterpächter unterschreibt mit seinem UPV auch die Gartenordnung. Beides verpflichtet zur kleingärtnerischen Nutzung.
  2. Die kleingärtnerische Nutzungspflicht ergibt sich aus dem in der Satzung festgelegten Vereinszweck, der wiederum zur Gemeinnützigkeit (siehe auch Rubrik Gemeinnützigkeit) führt.
  3. Der Vereinszweck ist unsere Bibel, er definiert all unser Tun im Kleingarten. Deshalb soll er uns allen in Fleisch und Blut übergehen. Behalten Sie den Zweck unseres Vereins immer im Kopf:
    Unser VEREINSZWECK ist in der Satzung der KGA Heimaterde wie folgt festgeschrieben:

“…SICH FÜR DEN ERHALT DER KLEINGARTENANLAGE EINZUSETZEN UND DAS INTERESSE DER MITGLIEDER AN EINER KLEINGÄRTNERISCHEN BODENNUTZUNG IM SINNE DES BUNDESKLEINGARTENGESEZES ZU FÖRDERN.”

“DIE UMSETZUNG DES SATZUNGSZWECKS ERFOLGT INSBESONDERE DURCH ERGREIFUNG FOLGENDER MASSNAHMEN:
a) FÖRDERUNG DES VOM LANDESVERBAND PROPAGIERTEN KLEINGARTENGEDANKENS
b) IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEN BEHÖRDEN….BESTEHENDE KLEINGÄRTEN ZU ERHALTEN
c) …..DEN NUTZ- UND SCHAUWERT BEWIRTSCHAFTETER FLÄCHEN ZU STEIGERN
d) SCHAFFUNG VON GRÜNFLÄCHEN, DIE DER ALLGEMEINHEIT ZUGÄNGLICH SIND ……..”

  1. 1/3 der Fläche kleingärtnerisch zu nutzen, muss gerade bei den heutigen Erkenntnissen hinsichtlich Rückgang der Artenvielfalt/ Vogel- und Insektensterben und des Klimawandels bei jedem Laubenpieper von Herzen kommen, denn das ist Dein kleiner, aber immens wichtiger Beitrag für die Erhaltung/ Wiederherstellung wichtiger Lebensräume und für die Nahrungsgrundlage für Kleinstlebewesen, Insekten und Vögel. Das wollen wir doch alle? Deshalb dürfen auch keine Gifte benutzt werden und jeder soll möglichst naturnah gärtnern.
  2. Die kleingärtnerische Nutzung ist der Schlüssel, um die Gärten auch für unsere Kinder und Enkelkinder sichern zu können. Wenn wir den allerwichtigsten Grund des Bestehens der Kleingärten - nämlich die kleingärtnerische Nutzung - nicht erfüllen, brauchen wir uns auch nicht wundern, wenn irgendwann irgendwo Entscheidungen getroffen werden, die uns dann auf die Füße fallen, weil wir nicht mehr als Kleingartenanlage im Sinne des Wortes gesehen werden. Und damit würde auch der Weg frei für Spekulationsgeschäfte oder sonstige Umwidmung der Fläche. Das wollen wir nicht. Wir müssen kleingärtnerisch tätig sein,  um sicherzustellen, dass man uns die Gartenflächen nicht wegrationalisiert.
  3. Es ist ja auch nicht so kompliziert: 1 oder 2 Beete, gern auch Hochbeete, Johannisbeerbusch, Stachelteere, Obstbäume, Blumenwiese, etc. Es macht doch auch viel Spaß. Und selbst geerntet schmeckt immer besser.
  4. Das Land Berlin stellt die Parzellenflächen preiswert zur Verfügung - es verlangt im Gegenzug nur zwei Dinge von uns Kleigärtnern:
    a) Die KGA-Anlage muss offen sein für Besucher und Anwohner - Erholungsgebiet auch für diese Menschen
    b) Kleingärtnerische Nutzung/ Bundeskleingartengesetz einhalten

Gartenbegehungen finden jährlich 1 mal durch den Vorstand statt, um die kleingärtnerische Nutzung und die Einhaltung der Gartenordnung zu kontrollierenGartenordnung .

Vogelschutz: Baumfällungen, Baum- und Strauchbeschnitt (gem. Berliner Naturschutzgesetz § 29 Abs. 1 Nr. 5): Im Berliner Naturschutzgesetz ist im § 29 (Abs.1 Nr.5) geregelt, dass in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September jeden Jahres, das Fällen oder Roden von Bäumen, Gebüsch oder ähnlichem Bewuchs grundsätzlich verboten ist.

Ausnahmegenehmigungen erteilt ausschließlich das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirkes Neukölln (Postadresse: Gradestr. 36, 12347 Berlin).

 

Bäume fällen - nur in Ausnahmesituationen:

Ferner ist es grundsätzlich verboten, Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden, sowie mehrstämmige Bäume, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm aufweist, zu fällen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte direkt dem Gesetz. 

Abgesehen davon regelt die Gartenordnung der KGA Heimaterde, dass Bäume grundsätzlich nicht so ohne Weiteres bei uns gefällt werden dürfen - weder Laub-, noch Nadel- oder Obstbäume.

Denken Sie bitte daran, dass jede Fällung von gesunden Bäumen und jedes Entfernen von Sträuchern einen negativen Eingriff in unsere Umwelt darstellt und wir als Kleingärtner auch einen Auftrag zur Erhaltung und zu Pflege unserer Natur haben.

 

Die Selbsteinschätzung der kleingärtnerischen Nutzung:

Da es speziell bei der kleingärtnerischen Nutzung immer wieder zu Irrtümern hinsichtlich der genutzten Flächen kommt, hat der BV Berlin-Süden ein Formular zur einfachen Selbsteinschätzung der kleingärtnerischen Nutzung entwickelt.

Die detaillierten Einzelheiten können Sie dem Merkblatt „Selbsteinschätzung klein-gärtnerische Nutzung“ entnehmen von der Webseite:

Bezirksverband Berlin-Süden - Downloadbereich